Winterdienst

Laut Gesetzgeber unterliegt jeder Anlieger der Räum- und Streupflicht um den öffentlichen Verkehr sicher zu halten.
 
Hier können Sie sich das Winterdienst Merkblatt der Stadt München herunterladen.
 
Wir übernehmen von 1. November bis 31. März gerne diese winterlichen Pflichten für Sie:

• Schneeräumen und Streuen (nach den behördlichen Bestimmungen) der öffentlichen Gehwege, Parkflächen, Eingangsbereiche sowie aller befestigten Flächen

• Winterdienst wird werktags bis spätestens 07.00 Uhr ausgeführt

• Streusplitt und Streusalz werden ohne gesonderte
Berechnung zur Verfügung gestellt